Der Erlaubnisschein für den ELK enthält leider zwei voneinander abweichende Informationen, die das Angeln auf Zander betreffen. Einerseits wird auf das LFischG und die BiFVO als Rechtsgrundlagen hingewiesen und die BiFVO bestimmt die Schonzeit nun vom 1. April bis 31. Mai. Andererseits wird eine Schonzeit vom 1. Februar bis zum 30. April genannt. Selbstverständlich kann und möchte der LSFV nicht in Widerspruch zur BiFVO treten. Insofern gilt die Schonzeit bis zum 31. Mai. Da sie dann aber insgesamt sehr lang ausfällt bemühen wir uns derzeit, den Beginn der Schonzeit auf den 1. März legen zu dürfen. Mit neuen Informationen melden wir uns.
Monat: Juni 2017
Ausgabe von LSFV-Erlaubnisscheinen
Die Ausgabe von Jahreserlaubnisscheinen für LSFV-Gewässer hat sich im Jahr 2017 spürbar verändert. Die Erläuterungen sind vor Weihnachten an alle Vereinsvorstände verschickt worden. Da die Informationen aber noch nicht an alle Mitglieder weitergeleitet wurden, herrscht an der Basis häufig noch Verwirrung. Um dieser entgegen zu wirken sollen hier einige Klarstellungen erfolgen. „Ausgabe von LSFV-Erlaubnisscheinen“ weiterlesen
LSFV-Erlaubnisscheine
Liebe Angelfreunde,
leider bestehen immer noch Mißverständnisse zu den Veränderungen beim Verkauf von Erlaubnisscheinen des LSFV.
Die umfangreichste Veränderung besteht bei den Jahreserlaubnisscheinen. Ab 2017 erhalten nur noch Mitglieder im LSFV Schleswig-Holstein einen Jahresschein zum vergünstigen Preis. Sie weisen sich durch die neue LSFV-Beitragsmarke aus. „LSFV-Erlaubnisscheine“ weiterlesen
SFV Büchen
Liebe Angelfreunde,
auf ein Rundschreiben des Vorsitzenden des SFV Büchen e.V., das einige merkwürdige Sichtweisen enthält, möchte der LSFV reagieren.
Der Verein hat leider beschlossen, die Gemeinschaft des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LSFV) zu verlassen und in die Anglerunion Schleswig-Holstein e.V. (AUN) einzutreten. „SFV Büchen“ weiterlesen