Seit 2008 wird die Stelle einer landesweiten Fischereiberatung (außerhalb des Einzugsgebietes des NOK) durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Sie soll als Schnittstelle zwischen staatlichen Pflichtaufgaben, den Verbandsstrukturen des LSFV mit seinen rund 350 Mitgliedsvereinen und allen Fischereirechtsinhabern wirken. Hierbei sollen besonders die Belange der EU-WRRL und der Natura-2000 Richtlinien berücksichtigt werden. Das Konzept wurde in Laufe der letzten Jahre angenommen und hat sich positiv entwickelt. Da viele Dinge über den Aufbau von Vertrauen und dem Kennen der Verhältnisse vor Ort abhängen, ist gerade dieser äußerst vielschichtige Bereich von Kontinuität abhängig. Um das mittlerweile vorhandene breite Fundament zu erhalten und in Teilbereichen den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen anzupassen, wurde das Projekt längerfristig gesichert.

Für die Beurteilung des Zustands der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind für Seen und Flüsse die aktuellen Fischpopulationen nach standardisierten Methoden zu ermitteln. Die nach Artikel 8 EG-WRRL bereits Ende 2006 aufgestellten Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer (Monitoring) können aus Kostengründen nicht flächendeckend in allen Gewässern nach den aufwändigen wissenschaftlichen Bewertungsverfahren erfolgen. In den nicht untersuchten Gewässern müssen demnach weiterhin entsprechende Schätzungen erfolgen, die durch Fang- und Besatzstatistiken sowie anzufertigende und zu aktualisierende Hegepläne der Fischereiausübungsberechtigten (FAB) untermauert werden können. Seitens der FAB besteht ein hohes Interesse an der Planung, Umsetzung und Kontrolle der Revitalisierungsmaßnahmen sowie der Herstellung der Durchgängigkeiten der Gewässer, einem ausdrücklichen Ziel der WRRL, teilzuhaben. Durch die Verknüpfung der Untersuchungsergebnisse können die FAB ihr Fischereimanagement optimieren. Die korrekte Erstellung, Umsetzung und Fortentwicklung der Hegepläne erfordern eine fachliche Beratung, die im Interesse des Landes, des LSFV und vor allem der Mitglieder der Angelvereine ist.

Ziel des Vertrages ist es, die inzwischen bereits gut entwickelte fachliche Beratung der FAB durch den LSFV zu erhalten und erforderlichenfalls zu verstärken. Dabei wird auf den bisherigen Erfahrungen, auch aus dem Beratungsgebiet Gewässersystem Nord-Ostsee-Kanal, aufgebaut. Ziel ist weiter der Informations- und Datenaustausch zwischen den FAB, dem Land und dem LSFV zum Nutzen aller Beteiligten.

Das Projekt wurde von 2008 bis ins Frühjahr 2020 von Dipl.-Biol. Martin Purps durchgeführt, seit dem 01.04.2020 wird das Projekt durch Marius Behrens, M. Sc. fortgeführt.

Zu seinen aktuellen Aufgaben gehören landesweite Beratungen Fischerei(ausübungs)berechtigter (außer im Gewässersystem NOK) besonders zur Hege und zur Erstellung von Hegeplänen mit gegenseitigem Informations-/Datenaustausch. Hinzu kommt die Unterstützung der Fischereivertreter in den WRRL-AGen und die Begleitung des WRRL-Monitorings.

Sprechzeiten im LSFV: I. d. R. montags und dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung (aufgrund öfter vorkommender Außentätigkeiten, wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen).

Mittwochs und donnerstags im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein in Flintbek.

Telefon (0431) 66 13 96 2

K-Fischereiabgabe